Kostenübernahme durch das Jugendamt
Es ist möglich, beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Therapiestunden zu stellen. Hierzu ist beim zuständigen Jugendamt ein fachliches Gutachten (z.B. von einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) einzureichen, dass neben der Legasthenie oder Dyskalkulie auch eine sog. Sekundärproblematik attestiert. Dies bedeutet, dass infolge der Lernstörung eine „seelische Behinderung“ gemäß §35a SGB VIII droht oder diese bereits eingetreten ist.
Das Jugendamt wird dazu eine Stellungnahme der Schule einholen, die bescheinigt, dass die vorliegende Problematik nicht allein durch schulische Hilfe zu lösen ist. Anschließend wird das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe prüfen, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt werden kann.
Diese Kostenübernahme ist einkommensunabhängig.
Die Lerninsel Marienhafe ist als Leistungserbringerin nach §35a SGB VIII beim Jugendamt des Landkreises Aurich anerkannt. Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Kostenübernahme.